Informationen - Festtaraverwiegung
Waagenbau Dohmen Festtaraverwiegung

Festtaraverwiegung

Handhabung einer Nettogewichtsermittlung unter Verwendung des gespeicherten Taragewichtswertes und einer Bruttoverwiegung von einem Fahrzeug im geschäftlichen Verkehr.

Diese Art der Verwiegung ist oftmals gängige Praxis, besonders bei Baustoffen oder Bauschutt. Jedoch muss der Verwender einer Waage auch hierbei auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten. Das heißt, entweder entsprechen die gespeicherten Gewichtswerte der Fahrzeuge den tatsächlichen Taragewichtswerten zum Zeitpunkt ihrer Verwendung, oder die Fahrzeuge sind so zu bemessen und abzuspeichern, dass eine Benachteiligung des Kunden ausgeschlossen wird (siehe § 26 Abs. 2 der Mess- und Eichverordnung-MessEV  in ihrer derzeit gültigen Fassung).

Beispiel zum Ausschluss einer Benachteiligung:

  • LKW- Gewicht (Tara) 15.000 kg
  • Fahrzeug ohne Insassen und sonstige mobile Geräte
  • Tankinhalt 300 Liter
  • Fahrzeug nie verschmutzt
    Zu speicherndes Taragewicht: 15.300 kg

Im vorliegenden Fall darf eine Speicherung des LKWs zur Berechnung des Nettogewichtes durchgeführt werden / erfolgen, da der Kunde oder Vertragspartner in keiner Weise benachteiligt wird. Eine Berücksichtigung eines möglichen, bei der Verwiegung, fast leeren Tanks findet hier seine Anwendung. Eine Abschätzung einer Verschmutzung wäre durchzuführen und zu berücksichtigen, bei entsprechend vorkommenden Fahrzeugen.

Unter Umständen ist es schwierig sicherzustellen, dass eine Benachteiligung ausgeschlossen wird. Nach Auffassung von Experten ist dies nur durch eine zeitnahe Verwiegung (Zeitpunkt der Verwendung) und Fahrzeugüberwachung möglich.

Denn bei jeder Verwiegung muss der Verwieger folgende Sachlage neu beurteilen:

  • Wie ist der Zustand des Fahrzeuges während der Verwiegung?
  • Ist das Fahrzeug verschmutzt?
  • Wird mit oder ohne Fahrer verwogen?
  • Kann sich die Tankfüllung zwischen der Tara- und Bruttoverwiegung stark verändern usw.?

Dies sind u. a. Faktoren, die eine korrekte Nettogewichtsermittlung beeinflussen.
Diese Sorgfaltsverpflichtung des Verwenders einer Waage kann von den zuständigen Behörden jederzeit überprüft werden.
Somit sind Betreiber einer Fahrzeugwaage gut beraten, wenn sie den Verwiegern zu diesem Thema aufschlussreiche Betriebsanweisungen aushändigen.

Die bewusste Auswahl der Festtaraverwiegung in unserer Wägesoftware DoProfi soll dieser Thematik Rechnung tragen und den Verwieger zusätzlich sensibilisieren.

Waagenbau Dohmen GmbH

Am Weiweg 6, D – 52146 Würselen
Tel: +49 (0)2405 471970
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