SOLAS – Gewichtsverifizierung von Exportcontainern
Für die ab dem 01.07.2016 erforderliche Verifizierung der Bruttomasse von gepackten Containern, die auf ein Seeschiff verladen werden, empfiehlt sich die Ermittlung der Bruttogewichte durch Verwiegung auf eichfähigen Container- oder Straßenfahrzeugwaagen. Diese Methode ist wesentlich wirtschaftlicher als die zeitraubende Einzelerfassung der Packstücke im Container. Die Containerwaage sollte bis zu einer Höchstlast von 40 t verwiegen können, und bezogen auf den größten 45`-Container 14,00 m lang und 1,70 m breit sein.
Die Straßenfahrzeugwaage ist bis zu einer Höchstlast von 50 t ausgelegt und standardmäßig 18,00 m lang und 3,00 m breit. Bei beiden Waagen kann die Verwiegung entweder [ A ] mit einem hierfür geeigneten Wägeterminal oder [ B ] von einem PC mit geeigneter Software ( z.B. „DoProfi“) aus erfolgen.
Vom Wägeterminal [ A ] aus können, insofern keine Vernetzung möglich ist, Wägesätze und Containerdaten im .csv-Format per USB-Stick in einen mit dem Internet verbundenen PC übertragen und dort mittels Microsoft-Excel® zu exportfähigen Listen gefasst werden
Ist ein Computernetzwerk verfügbar, so dient das Wägeterminal [ B ] nur zur Gewichtserfassung und Messwertreferenzierung. Es wird über die Ethernet-Schnittstelle mit einem PC-gekoppelt, so dass direkt vom PC aus verwogen werden kann. Bei Verwendung der PC-Software „DoProfi“ werden export- und versandfähige Listen generiert, um diese auf elektronischem Wege an die Reederei zu übermitteln, damit dort der Verladeplan für das Seeschiff schon vor Eintreffen der Container erstellt werden kann. Das Gleiche gilt auch für die Datenübermittlung einzelner Container.
Methoden zur Bruttomassebestimmung von Seecontainern durch Verwiegung sind:
1. Bruttoverwiegung auf einer Containerwaage
2. Erst- und Zweitwägung zur Bruttogewichtsermittlung auf einer Fahrzeugwaage
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Bei der Bruttogewichtsermittlung von Seecontainern mittels Erst- und Zweitwägung ist darauf zu achten, dass bei beiden Wägungen entweder mit oder ohne Fahrer verwogen wird !
Bei der Eingabe der Leergewichte ist der Verwieger dafür verantwortlich, dass die eingegebenen Leergewichte bei allen Varianten auch den tatsächlichen Leergewichten entsprechen!
3. Bruttogewichtsermittlung durch eine Einmalwägung auf einer Fahrzeugwaage
Bei der Eingabe der Leergewichte ist der Verwieger dafür verantwortlich, dass die eingegebenen Leergewichte auch den tatsächlichen Leergewichten entsprechen!